Unternehmervollmacht — immer handlungsfähig bleiben!
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind im privaten Bereich wichtig und ihre Notwendigkeit zu den meisten Menschen schon vorgedrungen. Auch Unternehmer sollten sich mit diesen Dingen beschäftigen. Nicht nur persönliche finanzielle Belange können im Krankheitsfall oder durch einen Unfall auf dem Spiel stehen. Sogar das Unternehmen kann gefährdet sein. Selbst Erben können das Unternehmen nicht ohne unternehmerische Vollmachten weiterführen. Jedoch ist es essenziell, für eine durchgängige Handlungsfähigkeit zu sorgen. Denn Gesellschafter oder die Familie dürfen den Geschäftsinhaber laut Gesetz nicht von allein vertreten. Mit einer Versorgungsplanung können Unternehmer eine ungeplante, vorübergehende Nachfolgeregelung des Unternehmers gestalten.
Der Vorteil der Unternehmensvorsorge ist, dass unterschiedliche Personen für unterschiedliche Aufgabenbereiche eingesetzt werden können. Als Betreuer wird dagegen nur eine Person für alle Belange eingesetzt.
Unternehmervollmacht schützt das Lebenswerk
Werden Unternehmer handlungsunfähig, sollte eine Person bestimmt sein, welche die Leitung des Unternehmens und die Anordnungen des Vollmachtgebers für eine gewisse Zeit oder dauerhaft übernimmt. Damit verhindert der Firmeninhaber, dass ein in seinem Metier nicht ausgebildeter Betreuer bestellt wird. Und dort Entscheidungen im Unternehmen trifft, entgegen der Wünsche des Geschäftsinhabers.
Das Schicksal nicht in fremde Hände legen
Wer seine Firma vor unvorhergesehenen Ereignissen schützen möchte, muss rechtzeitig vorsorgen. Es müssen hierbei einige Punkte beachtet werden.
Zum Beispiel:
- Wer darf Entscheidungen im Unternehmen treffen?
- Wer vertritt das Unternehmen organisatorisch und wer fachlich?
- Wie ist der Zugriff auf Konten, Unterlagen und Daten gewährt?
- Wer darf Personalentscheidungen fällen und Verträge schließen?
- Was passiert mit der Firma, wenn der Geschäftsinhaber über mehrere Jahre ausfällt?
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH spielt keine Rolle — ist der Firmeninhaber lange krank und gar geschäftsunfähig, kann das Unternehmen handlungsunfähig werden.
Persönliche Unternehmensvorsorge
Unternehmer können mit einer professionellen Patientenverfügung ihre Vorstellungen zur medizinischen Behandlung dokumentieren. In der Betreuungsverfügung können Unternehmer eine Person benennen, welche sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen vertritt. Und das für den Fall, wenn sie nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen.