Zahnzusatzversicherung – Sinnvoll oder nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz nur noch wenig dazu. Für den Patienten kann das aber sehr teuer werden, vor allen Dingen dann, wenn es um den Zahnersatz geht. Viele Versicherungen werden dann mit ihren Zahnzusatzversicherungen. Doch wem nutzt sie und wem nicht?

Für gesetzlich Versicherte sinnvoll

Eine Zahnzusatzversicherung ist für gesetzlich Versicherte sinnvoll, denn sie übernimmt die Leistungen, die von den Krankenkassen nicht mehr getragen werden zum großen Teil. Wer schon mal einen Zahnersatz brauchte, der kennt die Kosten. Schnell bekommt man für dieses Geld auch einen gebrauchten Kleinwagen. Die monatlichen Beiträge zur privaten Zahnzusatzversicherung sind in Bezug auf die Kosten für den Zahnersatz verschwindend gering. Privat Versicherte brauchen diese Versicherung allerdings nicht. Sie bekommen die Leistungen nach dem Zahntarif, den sie gewählt haben.

Vor dem Abschluss sollte einiges beachtet werden

Die Zahnzusatzversicherung bezahlt in der Regel nicht sofort, sondern die Patienten müssen eine Wartezeit in Kauf nehmen. Für Zahnbehandlung sind das in der Regel drei Monate Wartezeit, für den Zahnersatz müssen acht Monate veranschlagt werden. Einige Versicherungen verzichten aber auf die Wartezeit. Das spiegelt sich aber im Preis wider. Außerdem kann es passieren, dass die Leistungen auf einen Höchstbetrag begrenzt sind.

Nicht versichert sind Behandlungen, die vor dem Abschluss der Versicherung bereits begonnen haben oder bei denen solche Behandlungen bereits geplant sind. Die Versicherung fragt natürlich beim Zahnarzt vorher nach. Wer das bei den Gesundheitsfragen verschweigt, bekommt dafür keine Leistungen.

Zahnzusatzversicherung notwendig für Kinder?

Besonders hier kann sich eine solche Versicherung eines Tages auszahlen. Zahnspangen sind teuer. Viele Kinder haben schiefe Zähne, die nur mit einer solchen Spange geradegerichtet werden können. Mit der richtigen Versicherung müssen die Eltern nicht den vollen Betrag bezahlen.

Zahnzusatzversicherung kündigen

Dazu sollte man zunächst in die Vertragsunterlagen schauen. In den meisten Fällen gibt es eine Vertragslaufzeit. Während dieser Zeit kann die Versicherung nicht gekündigt werden. Wenn das jedoch nicht der Fall ist, dann kann die Versicherung gekündigt werden. Die Frist beläuft sich meistens auf drei Monate.

Fazit

Gesetzlich Krankenversicherte sollten unbedingt zu einer Zahnzusatzversicherung greifen. Wer jedoch sehr gute Zähne hat, kann sich überlegen, ob er das Geld dafür investieren will. In solchen Fällen ist oftmals ein Zahnersatz nicht notwendig und die Behandlungskosten halten sich im Rahmen.